
Die FDP lehnt in einem Antrag eine Obergrenze von 3000,- Euro für die Bezahlung mit Bargeld ab, da Kriminelle die bei der bargeldlosen Zahlung entstandenen erzwungenen Daten über den Zahlungsverkehr klauen könnten. So könnten "individuelle Vorlieben", für die man regelmäßig mehr als 3000,- Euro ausgibt, entdeckt werden. In meiner Rede habe ich nachgefragt, was das denn für Vorlieben sein könnten.